Leitlinien für die Unterstützung von BCH Mitgliedern in personalrechtlichen Fragen 

Der BCH stellt jährlich einen Betrag von CHF 2000 für die Unterstützung seiner Mitglieder in personalrechtlichen Fragen zur Verfügung. Wird der Betrag von CHF 2000 in einem Jahr nicht aufgebraucht, wächst der Rechtshilfefond entsprechend an.

Anträge für eine Unterstützung müssen schriftlich an den Vorstand gestellt werden. 

Beiträge werden nur gesprochen, wenn der eingereichte Fall als Referenz für andere Lehrpersonen dienen kann und mit den Interessen und Leitsätzen des BCH.LU harmoniert. Der BCH.LU setzt sich nicht isoliert für die Interessen einzelner Lehrpersonen, sondern für das Wohl des gesamten Lehrkörpers ein.

Der Vorstand des BCH.LU entscheidet in jedem einzelnen Fall, ob ein Beitrag gesprochen wird und entscheidet Ende Rechnungsjahr über die Höhe des Betrages.

Der Maximalbeitrag pro Mitglied und Fall beträgt CHF 1500.-.

Im Interesse der Antragssteller wird nicht öffentlich über die einzelnen Fälle informiert. 

Luzern, 26. August 2015
Der Vorstand des BCH.LU